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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht erstreckt sich meine Tätigkeit auf sämtliche Bereiche des individuellen Arbeitsrechts, wie Rechtsfragen bei Kündigungen, Sperrzeit, Abmahnungen, Zeugnisfragen, Aufhebungsverträgen usw..

Individuelles Arbeitsrecht

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts bezieht sich die Arbeit des Rechtsanwaltes und Fachanwaltes für Arbeitsrecht regelmäßig auf die Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.

Dabei liegt der Schwerpunkt auf

  • der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozessen (Betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung) und sonstigen Klagen vor dem Arbeitsgericht.
  • der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen und Dienstverträgen.
  • der Beratung und Vertretung bei Abschluss von Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und der Vereinbarung von Abfindungszahlungen.
  • der Beratung in Bezug auf das Eintreten einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages, Abwicklungsvertrages, der widerspruchslosen Hinnahme einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (Verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung oder personenbedingte Kündigung) oder der Möglichkeit einer sperrzeitlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers („wichtiger Grund“).
  • der Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wie:
    • – Lohn- und Gehaltsansprüche
    • – Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche
    • – Zeugnisansprüche
    • – Rechte bei Abmahnungen
    • – Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • der Wahrnehmung von Rechten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), SGB IX (Schwerbehindertenrecht), Bundeselterngeld und -Elternzeitgesetz (BEEG) oder bei Insolvenz des Arbeitgebers.
  • der Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nach den Vorschriften des SGB III (Arbeitslosengeld, Sperrzeitverhängung, Rückforderungsansprüche etc.).

Für Fragen zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Tel.-Nr.: 0221 6366972 oder per E-Mail zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Direkt anrufen und beraten lassen!

Thomas W. Krause

Rechtsanwalt in Köln
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